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Wer trägt die Kosten für ein Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) im Heim?

Zunächst einmal Folgendes: Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Patienten mit Hilfsmitteln zu versorgen, ganz gleich ob er in einem Pflegeheim oder zu Hause lebt.
 
Allerdings gibt es hier häufig Schwierigkeiten, da sich die Verantwortungsbereiche der Kassen und Pflegeeinrichtungen überschneiden.
 
Vereinfacht kann man sagen:

  • Ist das Hilfsmittel für einen individuellen Behinderungsausgleich vorgesehen, ist die Krankenkasse verantwortlich dafür, den Patienten mit dem Hilfsmittel (z.B. einen an den Patienten angepassten Rollstuhl) zu versorgen.
  • Wird das Hilfsmittel (ein Rollstuhl) im Heim zur Erleichterung der Pflege eigesetzt, ist das Heim verpflichtet, dass Hilfsmittel bereitzustellen.

Gegen den (ablehnenden) Bescheid der Kasse kann Widerspruch eingelegt werden.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale: Hilfsmittel im Pflegeheim: Wer ist zuständig?

2.6.2022