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Widerspruch
Der Widerspruch stellt eine rechtliche Möglichkeit dar, gegen die Entscheidung einer Behörde, Sozialhilfeträger, z.B. die Ablehnung einer Reha, vorzugehen. Ein Widerspruch muss in der Regel binnen 4 Wochen gestellt werden.
Der Widerspruch stellt eine rechtliche Möglichkeit dar, gegen die Entscheidung einer Behörde, Sozialhilfeträger, z.B. die Ablehnung einer Reha, vorzugehen. Ein Widerspruch muss in der Regel binnen 4 Wochen gestellt werden.