Mein Angehöriger wurde plötzlich pflegebedürftig. Ich bin berufstätig. Was kann ich machen?

Wird ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall, kann ein Arbeitnehmer bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden. Dies ist im Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) § 2 geregelt. Den Arbeitgeber sollte man selbstverständlich informieren. Will der Arbeitgeber eine Bescheinigung, sollte der behandelnde Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Da die Freistellung von der Arbeit in der Regel unbezahlt ist, haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Das wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt.

Nutzen Sie diesen Zeitraum und wenden Sie sich an den nächsten Pflegestützpunkt (bundesweites Verzeichnis siehe http://gesundheits-und-pflegeberatung.de/), um die Möglichkeiten abzuwägen und die Pflege des Angehörigen zu organisieren. Z.B. sollte ein Pflegegrad beantragt werden, ebenso das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.