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Pflegegrad
Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person: von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 5).
Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person: von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 5).