AUFRUF! Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe verletzen ausnahmslos erneut Ärzte in ihren Grundrechten

Im März 2022 hat uns Prof. Dr. Mathias Dose auf diesen Aufruf von RA Putz aufmerksam gemacht. Er war mit dem Verfasser und anderen beteiligt an der Ausarbeitung der Handreichung „Umgang mit Sterbewünschen“. 

Bundesweit werden die DHH-Aktiven sowie Betroffene und ihre Familien ermuntert, ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten vor Ort bzgl. des unten beigefügten Aufrufs anzusprechen und „Druck“ zu machen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unternehmen Sie alles in Ihren Möglichkeiten stehende, auf die Nachfolgegesetzgebung zu § 217 StGB(alt) Einfluss zu nehmen, wie ich es im anliegenden Aufruf dargestellt habe.

Zusammen mit RAin Vetter hatte unsere Kanzlei gegen den früheren § 217 StGB erfolgreich Verfassungsbeschwerden eingelegt, weil er die von unseren Kanzleien vertretenen Ärzte, insbesondere Palliativärzte, in ihren Grundrechten verletzte.

Die jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe wiederholen dies. Dies muss verhindert werden, um nicht wieder viele Jahre eines verfassungswidrigen Zustandes bis zur neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinnehmen zu müssen.

Gerne darf und soll dieser Aufruf veröffentlicht werden. Bitte leiten Sie ihn weiter, auch über Verteiler – vielen Dank!

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Putz
Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der LMU München
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Enzianstr. 19
82194 Gröbenzell
Tel: 08142 51700
Mobil: 0172 999 1949

Aufruf an alle, die Einfluss auf die gesetzgeberischen Initiativen zu einer Nachfolgeregelung für § 217 StGB nehmen können!

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