Pressemitteilung - Umgang mit nachhaltigen Suizidwünschen bei schwerer Krankheit

Im Juli 2021 hat uns Prof. Dr. Mathias Dose auf eine Pressemitteilung und die “Handreichung – Umgang mit nachhaltigen Suizidwünschen bei schwerer Krankheit“ in der Fachzeitschrift Schmerzmedizin 2021 (37) 12-15) aufmerksam gemacht. Erstellt wurde die Handreichung von einer Gruppe renommierter Palliativmediziner, Psychiater, Juristen, Schmerzmediziner und einem leitenden Kriminalbeamten, zu der auch Prof. Dose gehört.
 
Hintergrund dieser Handreichung ist die Aufhebung des §217 Strafgesetzbuch, also das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, durch das Bundesverfassungsgericht (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html) und der Entfall des berufsrechtlichen Verbots der Suizidassistenz (Beschluss des 124. Ärztetages im Mai 2021 und der sich daraus ergebenen Folgen.
 
Die Handreichung beschreibt die von den Autoren entwickelten und zu ergreifenden Sicherungsmaßnahmen, die bei der Betreuung und Begleitung eines Suizidenten zu ergreifen und einzuhalten sind.
 
Hier finden Sie die genannte Pressemitteilung zum ärztlich assistierten Suizid und die Handreichung Umgang mit nachhaltigen Suizidwünschen bei schwerer Krankheit.