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Wofür ist das Pflegegeld bestimmt?

Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige für Ausgaben seiner pflegebedingten Kosten. Es kann z.B. dazu verwendet werden, eine ambulante Pflege bei sich zu Hause einzurichten. Um Pflegegeld zu erhalten braucht der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2. Hierfür muss der Pflegebedürftige einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen.
 
Für die Pflege ist die Pflegeperson zuständig. Pflegepersonen sind häufig Angehörige, Nachbarn oder Freunde des Pflegebedürftigen. Die Pflegeversicherung stellt für die Pflegeperson bestimmte Sozialleistungen wie z.B. Unfallversicherungsschutz sowie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. Daher werden von der Pflegekasse die persönlichen Daten der Pflegeperson benötigt. 

Einen Musterantrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem A-Z Ratgeber im Shop.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8 und 16 Uhr unter Telefon 0203 22915 oder dhh@dhh-ev.de.