Wer unterstützt bei einer Klage gegen den Bescheid der Pflegekasse vor dem Sozialgericht?

Zunächst einmal folgendes: Sie können dann klagen, wenn ein Widerspruch z.B. von der Kasse abgelehnt wurde. Ihre Klage reichen Sie bei dem Gericht ein, das Ihnen in dem Ablehnungsbescheid der Kasse angegeben wird. Zwischen der Ablehnung des Widerspruchs und Klage darf höchsten ein Monat liegen.
 
Vor der Klage sollten Sie sich mit einem im Sozialrecht erfahrenen Fachanwalt beraten, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Auch bei der EUTB und dem VDK finden Sie Ansprechpartner, die Sie beraten können.
 
DHH-Mitglieder haben auf Grund einer Kooperationsvereinbarung mit dem VDK Anspruch auf eine „erste sozialrechtliche Beratung“ beim VDK.
 
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte in unsere Duisburger Geschäftsstelle, die Sie von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203-22915 oder Email: dhh@dhh-ev.de erreichen.