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Welchen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung habe ich, wenn ich mich ganz der Pflege meines Angehörigen widme?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie dem Arbeitsmarkt nicht weiter zur Verfügung stehen, sondern "Privatier" sind, um sich ganz um die Pflege zu kümmern, erfolgen keine Leistungen durch die Arbeitslosenversicherung. Die Pflegekasse Ihres Elternteils zahlt weiterhin die Leistungen für den entsprechenden Pflegegrad.
 
Informationen und Hilfen zur Pflege erhalten Sie in den Pflegstützpunkten der zuständigen Kommunen oder Kreisen deren Adressen Sie hier finden: https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home.
 
Bei weiteren Fragen bitte von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr in unserer Geschäfts- und Beratungsstelle anrufen, Tel. 0203/22915.