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Übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung?

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden mit wenigen Ausnahmen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ausgenommen sind: Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie, zur Dialyse und Fahrten von Patienten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen aG (für außergewöhnliche Gehbehinderung), bl (für blind) oder h (für hilflos). Bei Patienten mit der Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder wenn ihre Erkrankung vergleichbar schwer ist und über längere Zeit ambulant behandelt werden muss, werden die Fahrtkosten von den Kassen übernommen.

Aber! Auf jeden Fall muss die Krankenkasse die Fahrten vorher genehmigen. Die Betroffenen müssen sich an den Kosten beteiligen: mit zehn Prozent, mindestens aber 5 Euro, höchstens mit 10 Euro pro Fahrt.