Behandlungsakte kostenfrei kopieren
Behandlungsakte: Recht auf kostenfreie Kopie
Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Patientinnen und Patienten das Recht auf kostenfreie Kopien ihrer Behandlungsakten haben. Diese Entscheidung überstimmt die bisherige Regelung in Deutschland. Oftmals möchten Patienten aus verschiedenen Gründen Einblick in ihre Akten nehmen, sei es aus Interesse, für den Arztwechsel oder zur Vorbereitung rechtlicher Schritte. Früher war unklar, ob die Kosten für diese Kopien von den Patienten oder den Ärzten zu tragen sind. Der EuGH hat nun festgestellt, dass die bisherige deutsche Regelung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung haben Personen, deren Daten verarbeitet werden, ein Recht auf Auskunft über ihre Daten. Die behandelnden Ärzte gelten als "Verantwortliche" nach der DSGVO. Der EuGH hat betont, dass Patienten unentgeltlich und ohne Begründung eine Kopie ihrer Behandlungsakte erhalten müssen. Dies dient der Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus und stärkt die Rechte der Betroffenen. Jedoch müssen Patienten ab der zweiten Kopie die Kosten selbst tragen, um ein ausgewogenes Verhältnis zu wahren.
Die Entscheidung des EuGH bedeutet eine Stärkung der Patientenrechte und eine erhöhte Transparenz im Gesundheitswesen. Die deutsche Gesetzgebung wird auf das Urteil reagieren und voraussichtlich die Vorschriften anpassen müssen. Ärzte sollten bereits jetzt Kopien auf eigene Kosten anfertigen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Insgesamt markiert das Urteil eine positive Entwicklung für Patienten und schafft Klarheit bezüglich ihrer Rechte im Umgang mit ihren Behandlungsakten.
Quelle: Behandlungsakte: Recht auf kostenfreie Kopie (aerzteblatt.de)