Wir benötigen einen Treppenlift. Können Sie uns mitteilen, auf was wir achten müssen?

Wir bei der Deutschen Huntington-Hilfe sind keine Fachleute für technische Fragen.

Worauf Sie achten sollten ist,

  • dass der Betroffene gut und sicher auf dem Lift sitzen kann,
  • dass er nicht holprig anfährt
  • und nicht abrupt stoppt.

Auch sollte der Preis zu Ihrem Budget passen. Die Krankenkassen können eine solchen Lift mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen, siehe
Der Zuschuss gilt für wohnfeldverbessernde Maßnahmen  für jede pflegbedürftige Person im Haushalt. Ein pflegebedürftiges Ehepaar könnte damit bis zu 8.000 Euro von der Kasse erhalten. Allerdings muss die Pflegebedürftigkeit durch den MDK nachgewiesen werden.
 
Wenn Sie absehen können, dass Sie den Lift nur für einen kurzen Zeitraum benötigen, besteht die Möglichkeit, einen solchen zu mieten. Prüfen Sie vorher, welche Variante für Sie am günstigsten ist, siehe https://www.pflege.de/barrierefreies-wohnen/treppenlift/kosten/.

Ist der Einbau des Treppenlifts aus medizinischer Sicht notwendig, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Ein Attest von einem Amtsarzt ist nicht notwendig, dennoch sollten Sie sich von Ihrem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass der Lift aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.