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Wie kann man mit einem Ehevertrag verhindern, dass der Ehepartner später für die Pflegekosten aufkommt?

Das ist nicht möglich! Die Ehe verpflichtet Ehepaare (§ 1360 BGB) gemeinsam für den ehelichen Unterhalt aufzukommen. Hierzu gehören die Aufwendungen für die Grundbedürfnisse, wie z.B. die Unterkunft, Bekleidung, Körperpflege und Gesundheit. Diese Aufwendungen fallen auch an, wenn der Ehepartner in einer Pflegeeinrichtung lebt.