Wie kann die Geschäftsunfähigkeit eines Huntington-Erkrankten festgestellt werden?

Wenn die Gedächtnisstörungen eines Huntington-Erkrankten offensichtlich sind, ist der Betroffene nicht mehr geschäftsfähig. Wenn zu diesem Zeitpunkt eine Vollmacht erteilt wird, kann diese angezweifelt werden.

Im Zweifelsfall sollte das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Falls keine Geschäftsfähigkeit mehr vorliegt, ist eine Betreuung anzuregen. Dazu kann man sich an das örtlich zuständige Amtsgericht oder an die Betreuungsstelle der Kommune - also Kreis, Stadt, Gemeinde - je nach Behördenstruktur des jeweiligen Landes des Bundes, wenden. 

 

RAin Jennifer Küperkoch, 23.2.2023