Wie hoch ist der Eigenanteil für eine Rehabilitationsmaßnahme über meine Rentenversicherung?

Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen oder ganztägigen ambulanten Reha beträgt der Eigenanteil für Betroffene 10 Euro pro Tag. Sollte es sich um eine Anschlussheilbehandlung handeln, ist der Zuzahlungszeitraum auf 14 Tage beschränkt.
 
Für Versicherte,

  • die ein Kind unter 18 Jahren erziehen,
  • die ein Kind über 18 Jahren erziehen, für welches noch Anspruch auf Kindergeld besteht,
  • deren Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nicht erwerbstätig ist, weil er die Pflege des Versicherten zu Hause übernimmt oder weil er selbst pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat,

können die Zuzahlungen reduziert werden. Hier hängt die Höhe der Zuzahlung vom Einkommen des Versicherten ab.

Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits Rehabilitationsleistungen - auch von der Krankenkasse - in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.
 
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung.
 
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Duisburger Geschäftsstelle, die Sie von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915 oder der Email dhh@dhh-ev.de erreichen.