Wie erhalte ich als Mitglied der DHH eine sozialrechtliche Beratung durch den VDK?
Zwischen der Deutschen Huntington-Hilfe e.V. und dem Sozialverband VdK Deutschland gibt es eine Kooperationsvereinbarung. Mitglieder der Deutschen Huntington-Hilfe e.V. haben dadurch Anspruch auf Klärung ihrer sozialrechtlichen Ansprüche und der bestehenden Vertretungsmöglichkeiten beim zuständigen VdK Landesverband.
Um den VdK-Sozialrechtsschutz in Anspruch zu nehmen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Wenden Sie sich an die nächstgelegene VdK-Kreisgeschäftsstelle,
- legen Ihren DHH-Mitgliedsausweis vor
- und verweisen auf den Kooperationsvertrag zwischen der DHH und dem VDK.
- Die „erste sozialrechtliche Beratung“ erfolgt kostenlos.
Weitergehende Beratungen oder die Betreuung durch einen Anwalt des VdK können nur dann vom VdK übernommen werden, wenn man den Jahresbeitrag des entsprechenden VdK-Landesverbandes bezahlt, da der VdK nur seine Mitglieder vertreten darf.
Wichtig: Familienangehörige, die Nicht-Mitglieder der DHH sind, und auch selbst kein Mitglied beim VdK sind, haben keinen Anspruch auf diese sozialrechtliche Erstberatung.
Details zu den weiteren Vorteilen der DHH-Mitgliedschaft sind hier zu finden.
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Vereinbarung haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915.