Wie erhalte ich als Mitglied der DHH eine sozialrechtliche Beratung durch den VDK?

Zwischen der Deutschen Huntington-Hilfe e.V. und dem Sozialverband VdK Deutschland gibt es eine Kooperationsvereinbarung. Mitglieder der Deutschen Huntington-Hilfe e.V. haben dadurch Anspruch auf Klärung ihrer sozialrechtlichen Ansprüche und der bestehenden Vertretungsmöglichkeiten beim zuständigen VdK Landesverband.

Um den VdK-Sozialrechtsschutz in Anspruch zu nehmen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wenden Sie sich an die nächstgelegene VdK-Kreisgeschäfts­stelle,
  • legen Ihren DHH-Mitgliedsausweis vor
  • und verweisen auf den Kooperationsvertrag zwischen der DHH und dem VDK.
  • Die „erste sozialrechtliche Beratung“ erfolgt kostenlos.

Weitergehende Beratungen oder die Betreuung durch einen Anwalt des VdK können nur dann vom VdK übernommen werden, wenn man den Jahresbeitrag des entsprechenden VdK-Landesverbandes bezahlt, da der VdK nur seine Mitglieder vertreten darf.
 

Wichtig: Familienangehörige, die Nicht-Mitglieder der DHH sind, und auch selbst kein Mitglied beim VdK sind, haben keinen Anspruch auf diese sozialrechtliche Erstberatung.

Details zu den weiteren Vorteilen der DHH-Mitgliedschaft sind hier zu finden.  

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Vereinbarung haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915.