Euro-Banknoten

Wie erhält man Wohngeld?

Es kann vorkommen, dass das monatliche Einkommen nicht ausreicht, um alle Ausgaben zum Leben zu decken. Ist das der Fall, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten des selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) zu erhalten. Wohngeld ist also ein stattlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen.

Jeder kann Wohngeld beantragen.

  • Es ist abhängig vom Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder,
  • der Zahl der Haushaltsmitglieder und
  • der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Leistungen beziehen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft bei deren Berechnung berücksichtigt wurden. Das sind z.B.

Werden diese Leistungen als Darlehen gewährt, kann der Betroffene trotzdem Wohngeld beantragen.

Wohngeld wird nach §22 Wohngeldgesetz (WoGG) nur auf Antrag gewährt. Der berechtigte Haushaltsvorstand sollte die Leistung beantragen. Zuständig für das Wohngeld sind Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Den Wohngeldantrag kann man bei seiner zuständigen Behörde persönlich abholen oder downloaden. Zu empfehlen ist die persönliche Abgabe des Antrags bei der zuständigen Wohngeldbehörde. Diese prüft den Antrag auf Vollständigkeit, beantwortet Fragen des Antragstellers. Es werden fehlende Angaben ergänzt und fehlende Unterlagen können sofort angefordert werden.

Das Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Als beantragt gilt die Leistung, wenn das amtliche Vordruckformular mit den notwendigen Unterlagen und Nachweisen eingereicht wurde. Um die Frist zu wahren und keinen Monat zu verlieren, empfehlen wir, zuerst einen formlosen Antrag zu stellen.

Die Höhe des Wohngeldes können Sie mit einem Wohngeldrechner ermitteln. Einen solchen finden Sie z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html

Nähere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie unter:

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle, die Sie von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 – 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915 erreichen.

 

14.08.2022