Wie bekommt man medizinisches Cannabis bei der HK?

Immer wieder mal taucht bei uns die Frage nach medizinischem Cannabis auf. Hintergrund sind positive Berichte in den Medien oder von Freunden oder Bekannten. 

Unsere Empfehlung ist: Nehmen Sie niemals medizinisches Cannabis ohne Abstimmung mit einem Spezialisten für die Huntington-Krankheit. Mehr zum Thema finden Sie auf HDBuzz unter dem Link https://de.hdbuzz.net/234

Wir, d.h. die Geschäfts- und Beratungsstelle, kennen niemanden, der med. Cannabis nimmt. Die Studienlage ist sehr dünn. Es sind seltene Ausnahmefälle bekannt, z. B. bei ausgeprägter Spastik (v.a. bei juveniler HK). 

Nach § 31 Abs. 6 SGB V. haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1.           eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

               a)           nicht zur Verfügung steht oder

               b)           im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

2.           eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss ein Arzt das medizinische Cannabis verordnen und dieses muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Diese lassen in der Regel vom medizinischen Dienst (MDK) prüfen, ob der Patient an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet.

  • Genehmigt die Krankenkasse die Verordnung, kann das Cannabis unter Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes in der Apotheke abgeholt werden.
  • Genehmigt die Kasse die Verordnung nicht, dann können Ärzte trotzdem ein Rezept ausstellen. Der Patient muss in diesem Fall die Kosten privat bezahlen.

Näheres zum Thema medizinisches Cannabis auf Rezept finden Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915.

14.08.2022