Wie bekomme ich einen persönlichen Behindertenparkplatz?

Einen persönlichen Behindertenparkplatz bekommen Menschen, weil bei ihnen eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) festgestellt wurde, oder weil sie blind sind (Merkzeichen Bl). Diese Merkzeichen stehen im Schwerbehindertenausweis.

Außerdem können weitere Kriterien von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgefragt werden, um einen persönlichen Behindertenparkplatz zu bekommen: 

  • Man muss darauf angewiesen sein, dass Auto in der Nähe der Wohnung zu parken.
  • Ein ärztliches Attest, dass man nicht weit gehen kann, sollte man vorlegen können.
  • Je nach Wohnort, muss man einen Mietvertrag vorlegen.
  • Ein privater Stellplatz oder eine Garage darf nicht zur Verfügung stehen. Man muss nachweisen, dass man einen solchen/eine solche nicht mit eigenen Mitteln mieten oder anschaffen kann.
  • Der Parkplatz muss so liegen, dass er den allgemeinen Straßenverkehr nicht behindert oder gefährdet.
  • Stellt der Vermieter Parkplätze zur Verfügung, muss man den Antrag bei diesem stellen.

 
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