Wie beantworte ich die Frage eines Versicherers nach Erbkrankheiten in der Familie?

Die Beantwortung der Frage ist nicht notwendig. Lassen Sie diese offen oder suchen Sie nach einem anderen Angebot, in dem die Frage nicht gestellt wird.

Zur o.g. Frage erklärt RA Hauptmanns:

Fragen nach gesundheitsbezogenen Daten von Angehörigen oder Dritten sind unzulässig, weil diese gegen den Datenschutz personenbezogener Daten verstoßen.

Gesundheitsfragen dürfen nur bezüglich eigener gesundheitlich relevanter Umstände eines Bewerbers gestellt werden.

Fragen bezüglich genetischer Belastungen verstoßen grundsätzlich gegen das GenDG egal auf welche Person die Frage gerichtet ist.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915.

 

Jürgen Pertek, 16.05.2022