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Werden die Kosten für Mittel zum Andicken von Flüssigkeiten von der Beihilfe oder Krankenkasse übernommen?

In der Regel werden die Kosten von Nahrungsergänzungsmitteln, wie z.B. die Andickmittel „Resource Thicken Up“ oder „Thick & Easy“ nicht von den Krankenkassen übernommen, da sie keine Arzneimittel sind (siehe VG Augsburg, Urteil v. 16.02.2018 – Au 2 K 17.350).
 
Aber wir kennen Einzelfallentscheidungen, bei denen das Verdickungsmittel "Thick up clear" von der Beihilfe übernommen wurde. Voraussetzung ist die Diagnose Huntington-Krankheit und Dyspahgie, die auf dem Rezept vermerkt sein sollte.
 
Sprechen Sie mit Ihrer Beihilfestelle oder Krankenkasse, ob die die Kosten und für welches Produkt übernimmt.