Wer bezahlt die genetische Beratung bzw. den Gentest?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Beratung und die Untersuchung im Labor.


Es gibt zwei Ausnahmen:

  • Beratungen und Untersuchungen für die keine medizinische Notwendigkeit besteht (Abstammungs-Vaterschaftstest)
  • und Kinderwunschbehandlungen durch künstliche Befruchtung werden von den Kassen in der Regel nicht übernommen.

Sind sie privat krankenversichert, wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenkasse.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Duisburger Geschäftsstelle, die Sie von montags bis donnerstags von 8 bis 16  Uhr unter der Rufnummer 0203 22915 oder der Email dhh@dhh-ev.de erreichen.