Welche Möglichkeit gibt es für EU-Bürger eine Behandlung in Deutschland zu bekommen?

Laut EU-Recht können Sie sich auch in Deutschland behandeln lassen. Dafür müssen Sie sich einen Arzt oder eine Klinik suchen, die die gewünschte Behandlung durchführt. Und Sie müssen sich von Ihrer Krankenkasse die Behandlung genehmigen lassen. Von dieser erhalten Sie einen Vordruck (E 112 oder S2), mit dem Sie nachweisen, dass Sie wie eine gesetzlich krankenversicherte Person in Deutschland behandelt werden wollen und Ihre Krankenversicherung die Kosten der Behandlung übernimmt.
 
Sie können sich auch wie ein privat krankenversicherte Person behandeln lassen, die Kosten zunächst selber übernehmen und später mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Auch hier sollten Sie sich vorher mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung setzen, um zu erfahren, welche besonderen Regelungen es gibt.
 
Mehr Informationen zur medizinischen Behandlung in Deutschland finden Sie hier: Behandlung in Deutschland.
 
Ärzte und Kliniken, die in Deutschland die Huntington-Krankheit behandeln finden Sie auf der Seite des Europäischen Huntington-Netzwerkes (EHDN).