Was sind Heilmittel und welche Kosten trägt der Patient?

Zu den Heilmitteln gehören medizinische Leistungen aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Podologische Therapie, Ernährungstherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie). An der Heilmittelverordnung orientieren sich Ärzte, die ein oder mehrere Heilmittel verschreiben wollen.
 
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn das Heilmittel ärztlich verordnet wurde. Die Zuzahlung für die Patienten beträgt in der Regel 10 Euro pro Verordnung plus 10 % der Heilmittelkosten. 
 
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue Heilmittelverordnung.
 
Mehr zu den Heilmitteln finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder der Seite des Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ)