Was sind die Voraussetzungen für die Familienmitgliedschaft in der Deutschen Huntington-Hilfe e.V?
Die Familienmitgliedschaft der DHH gilt für
- Familienangehörige mit gleicher Anschrift,
- deren Kinder mit abweichender Anschrift in Ausbildung/Studium und
- nicht-verheiratete Partner mit gleicher Anschrift.