Was sind die Voraussetzungen für das Arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen?
Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind verpflichtet, allen behinderten Menschen - unabhängig von Art und Schwere der Behinderung - einen Arbeitsplatz anzubieten.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM (Behindertenwerkstatt) sind:
- Die behinderten Beschäftigten müssen im Arbeitsbereich der WfbM ein "Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" leisten können.
- Es darf kein außerordentlicher Pflegebedarf vorliegen.
- Es darf von den behinderten Beschäftigten keine Fremd- oder Eigengefährdung ausgehen.
Hilfe und weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Integrationsamt oder auf der Webseite https://www.werkstaetten-im-netz.de/aufgaben-und-ziele-der-wfbm.html