Was sind die Voraussetzungen für das Arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen?

Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind verpflichtet, allen behinderten Menschen - unabhängig von Art und Schwere der Behinderung - einen Arbeitsplatz anzubieten.
 
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM (Behindertenwerkstatt) sind:

  • Die behinderten Beschäftigten müssen im Arbeitsbereich der WfbM ein "Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" leisten können.
  • Es darf kein außerordentlicher Pflegebedarf vorliegen.
  • Es darf von den behinderten Beschäftigten keine Fremd- oder Eigengefährdung ausgehen.

 
Hilfe und weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Integrationsamt oder auf der Webseite https://www.werkstaetten-im-netz.de/aufgaben-und-ziele-der-wfbm.html