Euro-Banknoten

Was mache ich, wenn mein Anspruch auf Krankengeld ausläuft, mein (EU)-Rentenantrag aber noch nicht entschieden ist?

Wenn Sie nach dem Krankengeldbezug weiterhin arbeitsunfähig sind, können Sie  bei der örtlichen Arbeitsagentur das sogenannte „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“ beantragen.

Mit diesem überbrücken Sie die Zeit ohne Arbeitslosengeld bis Sie andere Leistungen, z.B. eine Erwerbsunfähigkeits-Rente (EU-Rente) erhalten.

Der Anspruch auf „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“ besteht so lange, bis über z.B. die EU-Rente entschieden ist.