Was ist zu beachten, wenn man eine Beamtenlaufbahn erwägt als HK-Familienmitglied?
Wer seine berufliche Zukunft als Beamter bestreiten will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die der Dienstherr festlegt. Das gilt auch für seinen gesundheitlichen Zustand. Ob jemand die gesundheitlichen Voraussetzungen seines Dienstherren erfüllt, wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt. Diese ist eine Empfehlung an den Dienstherren, der letztendlich entscheidet, ob jemand ins Beamtenverhältnis gehoben wird oder nicht. Da es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben kann, empfiehlt es sich, die Vorschriften von seinem jeweiligen Dienstherrn genau zu lesen.
Bei Fragen sollten Sie sich an Ihre Gewerkschaft bzw. Ihren zuständigen Personalrat wenden vgl. z.B. die Erörterungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus NRW (GEW NRW) zum Thema Amtsärztliche Untersuchung.
Eine immer wiederkehrende Frage ist auch, welche Regelungen es für Beamte oder Beamtenanwärter hinsichtlich der prädiktiven genetischen Untersuchung gibt. Hierzu ist zu sagen, dass auch für Beamte und Beamtenanwärter das Gendiagnostik (GenDG) zuständig ist und die Schutzregeln des § 22 GenDG gelten.
Vor dem Hintergrund des Falls einer jungen Frau in Hessen im Jahr 2003 heißt es zum Thema genetische Diagnostik auf der Webseite des Deutschen Beamtenbundes (dbb) und der Tarifunion:
„Der dbb beamtenbund und tarifunion hat sich dafür ausgesprochen, dass wegen der Bedeutung genetischer Diagnosen, die Inanspruchnahme von genetischer Beratung und Diagnostik nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf. Gentest dürfen weder mittelbar noch unmittelbar erzwungen werden. Jeder darf sein Recht auf Nichtwissen seiner genetischen Konstitution in Anspruch nehmen. Den Arbeitgebern muss es untersagt werden, im Zusammenhang mit Einstellungsuntersuchungen oder während der Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitnehmer die Durchführung eines prädiktiven genetischen Tests zu verlangen oder nach früher durchgeführten Tests zu fragen bzw. von deren Ergebnissen Gebrauch zu machen.“ (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/g/gentest.html)
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915.
Jürgen Pertek, 18. Mai 2022