Verlieren Beamte, die aufgrund einer Erkrankung vor dem 34. Lebensjahr aus dem Dienst entlassen werden, den Pension-/Rentenanspruch?

Ein Lebenszeitbeamter ist nach 5 Jahren Dienst Ruhegehaltsberechtigt. Bei vorzeitiger

Dienstunfähigkeit mindert sich der Anspruch um 3,6% pro Jahr bis maximal 14,4%.

Mit dem Lebensalter hat die Frage des Ruhegehaltes nur in Bezug auf das Alter für den normalen Beginn des Ruhegehaltes zu tun.

Dagegen haben Beamte schon nach fünf  Dienstjahren Anspruch auf eine Mindestpension von 1.866 Euro (Pensionswert für Pensionsbeginn  2021)  

https://rentenbescheid24.de/beamte-mindestpension-nach-5-jahren-arbeit-in-hoehe-von-1866e/#:~:text=Bundes%2Dund%20Landesbeamte%20erhalten%20nach,die%205%20Jahre%20Dienstzeit%20nachweisen.

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Jürgen Pertek, 19. Mai 2022