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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die podologische/medizinische Fußpflege?

Ja! Seit dem 20.02.2020 können auch andere podologische Therapien als nur das diabetische Fußsyndrom zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
 
Maßnahmen der medizinischen (podologischen) Fußpflege können nun auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind und auf ähnliche Sensibilitätsstörungen – auch verbunden mit Durchblutungsstörungen – zurückzuführen sind.
 
HK-Betroffene und Angehörige, die die angegebenen oder ähnliche Symptome haben, fallen unter diese Regelung. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt wegen einer Verordnung.
 
Mehr Informationen zum G-BA Beschluss finden Sie hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/844/