Muss ich vor dem Abschluss einer privaten Lebensversicherung einen Gentest machen?

Nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) § 18  Abs. 1 dürfen Versicherungen vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht verlangen, dass der Versicherungsnehmer einen Gentest macht. Auch darf der Versicherer weder die Daten noch die Ergebnisse von bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen verlangen oder verwenden.


Die Ausnahme ist, wenn der Versicherungsnehmer eine Lebens-, Berufs-, Erwerbs- oder Pflegeversicherung mit einer Versicherungssumme von mehr als 300.000 Euro oder einer Jahresrente von mehr als 30.000 Euro abschließen möchte.