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Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich selbst hergestellte Artikel im Internet zum Verkauf anbiete?

Nach § 14 der Gewerbeordnung (GWO), muss man sofort ein Gewerbe anmelden, sobald man eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html).
 
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt lt. § 15 EStG (Einkommensteuergesetz) vor, wenn die Tätigkeit

  • selbstständig durchgeführt wird
  • auf Dauer angelegt ist
  • eine Gewinnerzielungsabsicht besteht
  • am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnimmt
  • es sich nicht um eine landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt.

 
In diesen Fällen muss man ein Gewerbe anmelden. Das gilt auch, wenn der Verkauf über eine Facebook-Seite oder über ebay organisiert wird (vgl. hierzu: https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaufen-bei-ebay/gewerblich).
 
Sollte Ihre Tätigkeit als „künstlerische Tätigkeit“ eingestuft werden, dann wären Sie Freiberufler und es wäre es kein Gewerbe anzumelden. Beim Finanzamt müssten Sie dann eine Steuernummer beantragen.
 
Wir empfehlen Ihnen, sich bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer, dem Gewerbeamt oder dem Finanzamt zu erkundigen.
 
Auch hier finden Sie viele Informationen zum Thema: https://www.selbststaendig.de/gewerbe-anmelden