Können Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie bei der Huntington-Krankheit langfristig verordnet werden?

Ja! Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen können diese sogenannten „Heilmittel“ langfristig beanspruchen. Und was einige Ärzte nicht wissen: Bei bestimmten Diagnosen (und darunter fällt die Huntington-Krankheit) – belasten diese langfristigen Verordnungen das Verordnungsvolumen des verschreibenden Arztes nicht.
 
Evtl. benötigt der Arzt zum korrekten Befüllen des Verordnungsvordruckes einige Angaben, diese sind:

  • ICD-10-Code: G10
  • Diagnose: Chorea Huntington
  • Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel – zuzüglich Leitsymptomatik (a – g)
    • Physiotherapie: ZN1/ZN2; Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich
    • Ergotherapie: EN1/EN2; Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich
    • Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie: SC1, SP5/SP6; Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich

 
Die Krankenkasse entscheidet über die Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs. Die meisten großen Krankenkassen führen kein individuelles Genehmigungsverfahren durch. Die aufgelisteten Diagnosen gelten pauschal als genehmigt. Sollte Ihre Krankenkasse ein individuelles Genehmigungsverfahren verlangen, erhält der behandelnde Arzt von der Kassenärztlichen Vereinigung die Vorlage einer Ärztlichen Bestätigung und ergänzt dies um die medizinische Begründung, zur Einreichung bei der Krankenkasse.
 
Die Notwendigkeit von Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie ist in der aktualisierten DGN-Leitlinie "Chorea/Morbus Huntington“ beschrieben, die Sie in unserem Shop bestellen können. Übungen finden Sie in der Broschüre „Therapie ohne Pillen“ die Sie ebenfalls im Shop bestellen können.