Euro-Banknoten

Kann Pflegegeld auch im Ausland bezogen werden?

Ja! Versicherte, die nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wohnen, können Pflegegeld aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 1998 entschieden (Az.: C-160/96).

Für im Ausland erhaltene Sachleistungen müssen die deutschen Pflegekassen nicht aufkommen (EuGH 2009 Az.: C-208/07).