Kann ich als HK-Betroffener eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen?
Seit dem Jahr 2001 haben in Deutschland nur noch Arbeitnehmer*innen, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Für jüngere gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Private Versicherungen bieten Berufsunfähigkeitsrenten an. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den Konditionen für eine solche Rente. Siehe hierzu unser Infoblatt Versicherungen.
Die gesetzliche BU-Rente wurde durch die volle und teilweise Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Erwerbsminderungsrente ist an Voraussetzungen geknüpft.
- Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten gesetzlich Versicherte, die nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
- Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten gesetzlich Versicherte, die mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.
Die Erwerbsminderungsrente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Die Erwerbsminderungsrente ist eine befristete Rente, kann aber verlängert werden.
Mehr Informationen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de oder erhalten Sie in unserer Geschäfts- und Beratungsstelle. Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an.