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Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich meinen kranken Angehörigen pflege?

Nein! Wenn Sie sich von Ihrer Arbeit frei stellen lassen, um Ihren kranken Angehörigen zu pflegen, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Als Pflegeperson haben Sie allerdings einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, wenn Sie die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit beantragt haben. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) können Sie das Darlehen beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier: Formular Bewilligung zinslosen Darlehen. Die Höhe des Darlehen beträgt 50 % des durch die Arbeitsreduzierung fehlenden Nettogehalts. Das Darlehen muss nach Beendigung der „Pflegezeit“ in Raten zurückgezahlt werden. In Härtefällen kann dieses gestundet werden. Das Darlehn wird monatlich ausgezahlt.