Leistungskatalog

Regelt die Leistungen die einem kranken Menschen zustehen. Dazu gehören u.a. die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen. Der Katalog ist nicht abschließend.

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