Erwerbsminderungsrente, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit
voll (gar nicht mehr oder bis 3 Stunden am Tag arbeiten) bzw. halbe (mind. 3 Stunden oder bis 6 Stunden am Tag dem normalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
voll (gar nicht mehr oder bis 3 Stunden am Tag arbeiten) bzw. halbe (mind. 3 Stunden oder bis 6 Stunden am Tag dem normalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen