Deliktunfähigkeit
Kinder unter sieben Jahren und im Straßenverkehr unter 10 Jahren sind deliktunfähig, d.h. sie können für angerichtet Schäden nicht haftbar gemacht werden.
Kinder unter sieben Jahren und im Straßenverkehr unter 10 Jahren sind deliktunfähig, d.h. sie können für angerichtet Schäden nicht haftbar gemacht werden.