Befreiung der Zuzahlung

Zuzahlungen für z.B. Rezepte entfallen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres zwei Prozent des zu berücksichtigen Familien-Einkommens an Zuzahlungen geleistet haben. Bei chronisch kranken Menschen beträgt die Zuzahlungsgrenze 1 Prozent. Darüber kann eine Befreiung beantragt werden.

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