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Ein Kranker hat in der Pflegeeinrichtung einen Sachschaden verursacht. Seine Haftpflichtversicherung fragt, warum er dort wohnt. Muss die Frage beantwortet werden?

Ja! Die Anfrage der Haftpflichtversicherung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden.Die Versicherung darf prüfen, ob der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers verursacht worden ist.

Es kann durchaus sein, dass aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers ein schuldhaftes Handeln nicht vorlag. In diesem Fall könnte ein Aufsichtspflichtiger, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, für den Schaden herangezogen werden.

Ansonsten haftet niemand für den Schaden.