Darf ich als Mutationsträger der Huntington-Krankheit ein Knochenmarksspender werden?

Es gibt keine offizielle Regelung, die festlegt ob Huntington-Mutationsträger Knochenmark spenden können oder nicht.


Blutbanken und das DRK sehen aber Knochenmark-Spenden von Huntington-Mutationsträgern sehr zurückhaltend. Dies liegt ausdrücklich nicht daran, dass man befürchtet, dass Knochenmark von einem Mutationsträger schädlich sein könnte. Vielmehr stellt die Knochenmark-Entnahme einen medizinischen Eingriff dar, bei dem das Immunsystem künstlich aktiviert wird. Da niemand abschätzen kann, ob diese Immunaktivierung z. B. den Ausbruch der Huntington-Krankheit beschleunigt, gilt eine Knochenmark-Entnahme bei Huntington-Mutationsträgern als zu riskant.


Wenn die Huntington-Krankheit ausgebrochen ist, kommt man nicht mehr infrage, da die Knochenmark-Gewinnung nur bei gesunden Personen erfolgen darf. Vor einer Entnahme werden Spender daher nochmals gründlich medizinisch untersucht. Wenn z. B. ein besonderer Grund besteht bei einem Mutationsträger Knochenmark zu entnehmen, z. B. bei einer Geschwister-Spende, würde man aufwändigere Methoden zur Knochenmark-Gewinnung erwägen, bei denen eine Immunaktivierung vermieden werden kann.   


Dr. med. Patrick Weydt