Pflegegradeinstufung

Pflegebegutachtung

Medizinische Dienste informieren über die Pflegebegutachtung

  • Seit 2017 ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit hat sich die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend geändert.

Auf dem Portal www.pflegebegutachtung.de finden Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute viele Informationen.