Welche Folgen kann es haben, wenn man (als Huntington-Kranker) den Job kündigt und Privatier wird?

Die genetische Diagnose Huntington-Krankheit bedeutet nicht, dass die Betroffenen sofort arbeitsunfähig sind. Auch später, mit kognitive Einschränkungen, ist ein Arbeiten möglich.

Das freiwillige Beenden des ausgeübten Berufs und der Start als Privatier haben eine Reihe von negativen Folgen:

  • Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer kann das Arbeitsamt eine bis zu 12 Wochen lange Sperre für das Arbeitslosengeld verhängen.
  • Man verzichtet auf das bisher gewohnte Einkommen und ist auf Leistungen des Staates angewiesen wie z. B. Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) und später ALG 2 (Hartz 4) oder die „Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)“.
  • Das Arbeitsamt übernimmt während der Arbeitslosigkeit die Beiträge für die gesetzliche Renten- und Kranken-/ und Pflegeversicherung.

 

Es ist sicherlich schwierig, mit dem Wissen umzugehen, dass veränderte Gen geerbt zu haben, das irgendwann zu den Symptomen der Huntington-Krankheit führen wird. Dennoch sollte versucht werden, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben. Gleiches gilt für andere soziale Aktivitäten wie Hobbys, Treffen mit Freunden*innen und andere bisher ausgeübte Freizeitaktivitäten.

  • Evtl. empfiehlt es sich, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren oder andere / leichtere Aufgaben zu übernehmen, um Stress zu reduzieren.
  • Am besten frühzeitig über einen Antrag auf Schwerbehinderung, ggf. Gleichstellung nachdenken.
  • Kommt die Pflegebedürftigkeit hinzu, kann man bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen und erhält ein Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Selbst dann kann arbeiten noch möglich sein.
  • Wer krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, s.u.). Hier gilt:
    • Wer weniger als 3 Stunden täglich unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann, erhält die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
    • Wer mindestens 3 Stunden aber nicht mehr als 6 Stunden unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann arbeiten kann, bekommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Eine Erwerbsminderungsrente erhält; wer folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat:

  • vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung versichert war (= allgemeine Wartezeit) und
  • in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat.

Wie hoch das Pflegegeld ist, erfährt man bei der Pflegeversicherung oder im Internet. Wie hoch diese Renten sind, erfährt man bei der zuständigen Rentenversicherung oder in der jährlichen Renteninformation. Die aufgeführten sozialen Leistungen sind eher bescheiden und schränken die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familie ein. Die Huntington-Krankheit und andere chronische Erkrankungen stellen so ein großes Verarmungsrisiko dar.

Vor den oben aufgeführten Gründen ist es wichtig zu überlegen, ob man seine Arbeit kündigt und den Schritt ins Private antritt. Hinzu kommen die sozialen Einschränkungen des Ausscheidens aus dem Arbeitsleben, denn nach wie vor ist die Arbeitsstelle und der Kontakt zu den Kollegen und Kolleginnen der wichtigste Raum für unsere sozialen Kontakte, die eine wichtigen Ursache für unsere psychische Gesundheit darstellen.