Betreutes Wohnen
Hinter dem Begriff (ambulant) Betreutes Wohnen steht die Idee des selbstständigen Lebens von Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen Beeinträchtigungen oder im Alter in der eigenen Wohnung. Die Bewohner leben in der eigenen Wohnung und werden in bestimmten Lebensbereichen bei Bedarf von professionellen oder auch ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützt. Ihnen stehen qualifizierte Hilfeleistungen zu. Das Angebot „Ambulant betreutes Wohnen” richtet sich an Menschen mit körperlicher/geistiger/seelischer Beeinträchtigung, die eigenständig und in einer eigenen Wohnung leben können und möchten, aber in verschiedenen Lebensbereichen Begleitung und Unterstützung benötigen.
„Betreutes Wohnen“ oder Service Wohnen richtet sich eher an ältere Menschen, die nicht mehr alleine zu Hause wohnen können. Für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen stellt das Betreute Wohnen eine sehr gute Wahlmöglichkeit zum Pflegeheim dar.
Menschen mit geistigen, seelischen Beeinträchtigungen, auch Demenzkranke, sind dagegen auf Einrichtungen angewiesen, die gezielt diese Personengruppen ansprechen. Häufig spricht man hier dann vom ambulant betreuten Wohnen.
Leider gibt es keine rechtlich verbindlichen Voraussetzungen für das Betreute Wohnen. Von daher findet man vielfältige und oft recht unterschiedliche Angebote von unterschiedlichen Anbietern. Vergleichen Sie bitte die unterschiedlichen Angebote sehr genau. Leistungen sind u.a.:
- Unterstützung in beratenden Gesprächen
- Begleitung im Alltag, bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
- Hilfe bei der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
- Angebote für Freizeit- und Gruppenaktivitäten
- Beratungsstelle für Angehörige
Zur Finanzierung:
- Die Miete beziehungsweise Kaufpreis für eine Wohnung müssen in der Regel von den Betroffenen selbst getragen werden.
- In bestimmten Fällen, so z.B. für psychisch Kranke übernimmt das Sozialamt die Kosten.
- Die Pflegekasse beteiligt sich nicht an den Kosten für die Miete für das betreute Wohnen. Die Kosten für eine Wohnraumanpassung, den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes oder eines Hausnotrufsystems werden aber häufig von den Kassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist der Pflegegrad 2 und mehr. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
- Unter Umständen wird auch Wohngeld bewilligt. Dies ist für den Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, der Miete und anderen Belastungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Wohngeldamt.
Mehr Informationen zum (ambulant) Betreuten Wohnen erhalten Sie bei den Wohlfahrtsverbänden wie dem Paritätischen, der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonie und Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz. Gute Informationen gibt es auch auf der Seite des Familienratgebers der Aktion Mensch.
Die Voraussetzung für eine Aufnahme in das ambulant betreute Wohnen ist eine fachärztliche Bestätigung über die Art und der Umfang des jeweiligen Hilfebedarfs. Wer Anspruch auf Sozialhilfe hat, bei dem können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle, die Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 – 22915 erreichen können.