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Wie lange wird mein Lohn bei Krankheit noch fortgezahlt?

Arbeitnehmer haben, wenn sie arbeitsunfähig sind, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie sind verpflichtet, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert, ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrem Arbeitgeber zu melden. Der Arbeitgeber kann einen früheren Nachweis der Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt verlangen. Die Diagnose muss dem Arbeitgeber nur mitgeteilt werden, wenn dieser Maßnahmen zum Schutz von anderen Arbeitnehmern ergreifen muss.
 
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung beträgt 6 Wochen. Personen, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, erhalten in der Regel von ihrer Krankenversicherung Krankengeld. Dieses ist niedriger als das Nettoeinkommen und wird innerhalb von drei Jahren höchstens für 78 Wochen für dieselbe Erkrankung gezahlt.
 
Haben Sie Fragen zur Entgeltfortzahlung oder zum Krankengeld, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
 
Auch unsere Geschäftsstelle steht Ihnen für Fragen zur Verfügung. Diese erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 – 16 Uhr unter der Rufnummer 0203 22915 oder der Email dhh@dhh-ev.de