Welche Vergünstigungen habe ich aufgrund einer Schwerbehinderung beim Bahnfahren?

Was kann ich ab welchem GdB/Merkkennzeichen kostenlos nutzen?

Menschen mit den Merkzeichen G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), Gl (gehörlos), Bl (blind), oder H (hilflos) erhalten Vergünstigungen beim Bahnfahren. Sprechen Sie beim Kauf einer Fahrkarte mit dem Bahnmitarbeiter und legen Ihren Schwerbehindertenausweis vor.

 

Welche Vorteile haben Schwerbehinderte bei der BahnCard?

Die Bahn Card gibt es in verschieden Varianten (BahnCard 25, 50 oder auch 100), die unterschiedliche Preise haben. Die BahnCard wird für die 1. und 2. Klasse angeboten. Erkundigen Sie sich bei der Bahn oder im Internet nach den aktuellen Preisen. 

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können die BahnCard 25 oder BahnCard 50 der Deutschen Bahn zum ermäßigten Preis erwerben. Dazu wird beim Kauf der Schwerbehindertenausweis als Nachweis benötigt. Eine Ermäßigung für die BahnCard 100 gibt es nicht.

Mit der BahnCard 25 erhält der Reisende Fahrscheine mit einer Ermäßigung von 25 % auf den Normalpreis für die jeweilige Klasse. Bei der BahnCard 50 beträgt die Ermäßigung auf den Normalpreis 50 %.

Siehe: https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/mobilitaet-und-reisen/bahncard-zum-ermaessigten-preis

 

Wann kann auch eine Begleitung kostenlos/günstig mitfahren?

Eine Begleitperson kann kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B mit dem Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" eingetragen ist.

 

Kann ich trotzdem noch ICE fahren und dafür einen Aufschlag zahlen?

Ja – aber nicht kostenfrei. Die unentgeltliche Beförderung („Freifahrt“) von schwerbehinderten Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke gilt generell nur in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Somit können Fernverkehrszüge (z.B. IC, ICE) nicht kostenfrei genutzt werden. Aber in einigen Verkehrsverbünden gibt es  Ausnahmen (siehe: ÖPNV Info, Seh-Netz e.V. 2000 — 2022).