Verliert ein Arbeitnehmer den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht antreten kann?

Nein! In einem Urteil vom 20.01.2009 (Az. C-350/06) hat der Europäische Gerichtshof folgendes beschlossen: Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf Jahresurlaub nicht, wenn er diesen krankheitsbedingt nicht in der gesetzlichen Frist nehmen konnte. Der Urlaubsanspruch besteht weiterhin. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund einer Erkrankung aus dem Betrieb ausscheidet. In diesen Fällen muss dem Arbeitnehmer der Urlaub ausgezahlt werden. 

Mehr zum Urteil finden Sie hier: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp09/aff/cp090004de.pdf