Darf man mit der Huntington-Krankheit noch mit dem Auto fahren?

Die Diagnose der Huntington-Krankheit bedeutet nicht die sofortige Einschränkung der Fahreignung des Betroffenen, wenn er sich in einer frühen Krankheitsphase befindet.

Bei berechtigten Zweifeln an der Fahreignung, was z.B. Angehörigen oft eher als den Betroffenen auffällt, sollte den Betroffenen geraten werden, sich freiwillig einer Überprüfung ihrer Fahreignung zu unterziehen. Hierzu sollte man auch den behandelnden Arzt mit ins Boot holen, der den Patienten dann darüber aufklärt, dass ein weiteres Führen eines Kfz nur möglich ist, wenn eine fahrpraktische Prüfung bei einem staatlich geprüften Fahrlehrer keinen Hinweis auf eine Einschränkung der Fahreignung ergeben hat. Sollte dem Fahrlehrer keine eindeutige positive Stellungnahme möglich sein, wird man den Patienten zur medizinisch-psychologischen Begutachtung zum TÜV schicken, wo seine verkehrsmedizinische Eignung nach den dort bekannten Vorschriften untersucht wird.

Die Teilnahme an solchen Untersuchungen ist freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auch der TÜV garantiert vertraulich mit den Ergebnissen umzugehen. Hinzu kommt, dass diese kostenpflichtig sind und man sich vorher überlegen sollte, ob es sich lohnt, diese Kosten tragen zu wollen.

Weiterführende Informationen zum Thema Huntington und Autofahren in unserem Informationsblatt Führerschein.

Anlaufstellen:

  • Eine Stellungnahme / ein Gutachten zur Fahreignung erstellt ein Verkehrsmediziner / Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. Einen solchen finden Sie über die Ärztekammer.
  • Wer seine Fahreignung überprüfen will, sollte sich an seinen TÜV wenden, der die verkehrspsychologischen Leistungstests anbietet.
  • Eine Liste mit Fahrschulen, bei der man freiwillig seine Fahreignungt überprüfen lassen kann, findet man beispielsweise unter:

Liste der Fahrschulen

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Fahrschulen_BRD_fuer_Handycap.xlsx

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