Darf ich mein minderjähriges Kind zur genetischen Untersuchung schicken?
Nein! Nach dem Gendiagnostikgesetz dürfen nichteinwilligungsfähige Personen nur dann getestet werden, um bei der Person eine genetisch bedingte Erkrankung oder gesundheitliche Störung zu vermeiden oder zu behandeln oder diese vorzubeugen … (GenDG §14, Satz 1). Das ist bei gesunden minderjährigen Kindern nicht der Fall.
Die internationalen Richtlinien zur genetischen Untersuchung empfehlen die Analyse bzw. den Test erst bei Erreichen der Volljährigkeit. Alle volljährigen Personen sollen sich frei entscheiden, ob sie die genetische Untersuchung machen wollen oder nicht.
Zudem gibt es nach dem Gendiagnostikgesetz ein Recht auf Nicht-Wissen. Daher ist es die Entscheidung der jeweiligen Person, die genetische Untersuchung durchführen zu lassen oder nicht.
Weitere Informationen bieten diese DHH-Infoblätter:
Zum Austausch mit Gleichgesinnten stehen die jungen Aktiven der DHH zur Verfügung.